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MSC Cruises verlangt ab sofort von allen Gästen, die im Schengenraum wohnhaft sind, einen Meldenachweis.

MSC Cruises verlangt für alle Gäste auf Kreuzfahrten bis 30. September 2021 einen Meldenachweis. ©Dario Cremona

Keine andere Reederei ändert und feilt aktuell an ihrem Hygiene- und Schutzkonzept wie MSC Cruises. Es kommt ständig zu irgendwelchen Änderungen in Bezug auf die Teilnahme an einer von MSC durchgeführten Kreuzfahrt. Ganz neu: es braucht bei der Einschiffung eine Melde- bzw. Wohnsitzbestätigung vorzuweisen. 

MSC Cruises hat am 23. Und 24. August 2021 zahlreiche Gäste, darunter auch mich, darüber informiert, dass die Bestimmung, dass nur Gäste mit Wohnsitz im Schengenraum an einer MSC Kreuzfahrt teilnehmen dürfen, bis zum 30. September 2021 verlängert wurde. MSC Cruises fordert die Gäste schliesslich auf, bis zum 3. September 2021 im Web Check-In Bereich die vollständige Wohnadresse des jeweiligen Gastes zu hinterlegen. Hinzu kommt, dass bei der Einschiffung eine Melde- bzw. Wohnsitzbestätigung vorgewiesen werden muss, welche bestätigt, dass man im Schengenraum wohnhaft ist. 

MSC Cruises informierte mich persönlich für meine bevorstehende MSC Splendida Kreuzfahrt wie folgt: 

"Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund fortlaufender pandemiebedingter Reisehindernisse und Reisebeschränkungen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass bis einschliesslich 30.09.2021 ausschliesslich Staatsbürger, die ihren offiziellen Wohnsitz in einem Land des Schengenraumes gemeldet haben, an der Kreuzfahrt teilnehmen dürfen.

Da für die Buchung noch keine entsprechenden Daten (Wohnadresse) hinterlegt sind möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Reise nur angetreten werden kann, sollten Sie ihren offiziellen Wohnsitz in einem Land des Schengenraumes gemeldet haben.

Wir bitten Sie, bis spätestens 03.09.2021 die benötigten Angaben (Wohnland) zu hinterlegen. Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass zur Einschiffung ein entsprechender Meldenachweis vorgelegt werden muss, dass Sie ihren offiziellen Wohnsitz in einem Land des Schengenraumes gemeldet haben. Eine Einschiffung ohne entsprechenden Nachweis kann nicht gewährt werden.

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist, alle Gäste die Ihren offiziellen Wohnsitz nicht in einem Land des Schengenraumes gemeldet haben und somit ein Reiseantritt nicht möglich ist, einen Gutschein im Wert der bereits geleisteten Zahlung sowie ein attraktives Bordguthaben abhängig von der Länge der ursprünglich gebuchten Kreuzfahrt erhalten."

Somit bedeutet dies «Last Call» für alle Gäste, die bis Ende September 2021 eine MSC Kreuzfahrt bevorstehend haben, das Web Check-In bis 3. September 2021 zu vervollständigen und einen Meldenachweis zu organisieren, wenn nicht bereits vorhanden. 

Für weitere Informationen wendet Euch bitte an euer Reisebüro oder, wenn über MSC Cruises direkt gebucht, an die Reederei. Cruise Experience übernimmt keine Haftung und Garantie über die Richtigkeit. Beachtet die aktuellen Informationen und ständig ändernden Bedingungen der Reederei.